Sven Wolf: „Sonderfonds des Bundes gibt Hoffnung für Kulturveranstaltende”

17. Juni 2021 | Arbeit und Wirtschaft, Corona, Finanzen, Landes- und Bundespolitik, Reden und Wortbeiträge

„Im Verlauf der Corona-Pandemie war ich mit Kulturschaffenden und Veranstaltern im Oberbergischen Kreis in Kontakt, für die mit den Schließungen mit einem Mal Stillstand herrschte. Damit brachen von jetzt auf gleich die Einnahmen weg. Das konnte bei vielen auch nur zu einem Teil durch Corona-Hilfen und erste Programme des Bundes aufgefangen werden“, berichtet der SPD-Landtagsabgeordnete Sven Wolf.

Es sei gut, dass der Bund nun mit einem Programm auch neue Perspektiven biete und den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, den die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern konzipiert hat, an den Start bringe.

„Die sinkenden Inzidenzzahlen machen erste Öffnungsschritte möglich. Aber es bestehen für kulturelle Veranstaltungen auf absehbare Zeit noch Hygieneauflagen. Besucherzahlen sind noch beschränkt. Bei vielen Kulturveranstaltern sind die Mittel knapp. Sie müssen aber jetzt planen und investieren für die die Zeit der Wiedereröffnung und zukünftige kulturelle Angebote. Da setzt der Fonds an.“

Der Sonderfonds unterstütze dies mit zwei zentralen Bausteinen: einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen unter Corona-bedingten Einschränkungen durch Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen und eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen. Anträge könnten beim Kulturministerien des Landes gestellt werden.

„Dabei muss die Veranstaltung zunächst registriert werden. Die Beantragung und Bewilligung erfolgt nach der Veranstaltung. Die Registrierung von Veranstaltungen ist ab dem 15. Juni 2021 über die Webseite www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de möglich. Dort gibt es auch weitere Informationen, welche Veranstaltungen förderfähig sind. Außerdem wurde eine Beratungshotline für Antragstellende eingerichtet unter 0800 6648430“, so der Abgeordnete „Ich hoffe, dass auch viele unserer lokalen Kulturveranstalter von den Fördermöglichkeiten profitieren können.“

Die zwei zentralen Bausteine:

1. Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die bei Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen mit reduziertem Publikum stattfinden. Sie steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung.

2. Einer Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Sie betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

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