Sven Wolf: Kita-Gebühren müssen vollständig erstattet werden – Solidarität der Landesregierung aber nur auf zwei Monate beschränkt

30. April 2021 | Corona, Familie, Jugend & Soziales, Finanzen, Landes- und Bundespolitik, Reden und Wortbeiträge

Seit Jahresbeginn sind die Kindertageseinrichtungen, die Tagespflege und die offenen Ganztagsschulen (OGS) nur eingeschränkt geöffnet – teilweise sogar ganz geschlossen. Mit Inkrafttreten der Notbremse sind die Einrichtungen in vielen Städten und Gemeinden wieder auf Notbetreuung umgestiegen.

„Viele Familien stemmen seit dieser Zeit die Betreuung ihrer Kinder neben ihrem Beruf und stehen unter großer Belastung. Das wird aus den Schilderungen der Eltern, die mich von vielen Seiten erreicht haben, deutlich. Hinzu kommt oft eine zusätzliche finanzielle Belastung durch Einkommenseinbußen infolge von Kurzarbeit oder gar Jobverlust einerseits sowie zusätzliche Kosten für Homeoffice und homeschooling andererseits. Das bringt Eltern an ihre Grenzen. Und gleichzeitig müssen sie weiter Elternbeiträge bezahlen,“ beschreibt der SPD-Landtagsabgeordnete Sven Wolf die Situation.

„Für eine Betreuung, die man nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen kann, die vollen Beiträge zu zahlen, das kann man niemanden vermitteln. Familien stehen in dieser Zeit unter besonderem Druck. Da ist es das Mindeste, sie von Beiträgen für eine Leistung zu befreien, die nicht in Anspruch genommen werden kann“, kommentiert Wolf die Weigerung der Landesregierung, die Beiträge vollständig zu erstatten.

Familienminister Joachim Stamp hat den kommunalen Spitzenverbänden angeboten, die Beiträge lediglich für zwei Monate zu erstatten. Das Angebot des Ministers steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass im laufenden Kindergartenjahr darüber hinaus keine weitere Erstattung erfolgt.

„Seit Jahresbeginn ist die Betreuung eingeschränkt und gerade wird in den Einrichtungen wieder auf Notbetreuung umgestellt. In dieser Zeit ein solches Angebot zu unterbreiten, grenzt an Erpressung und missachtet die Situation in vielen Familien. Wieder wird den Familien eine große Solidarleistung abverlangt. Wie lange, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Die Solidarität der Landesregierung ist hingegen auf maximal zwei Monate begrenzt, wovon CDU und FDP auch maximal die Hälfte der Kosten übernehmen wollen. Für alles weitere sollen Familien und Kommunen ins Risiko gehen“, so Wolf.

Die kommunalen Spitzenverbände haben das Angebot bereits als „unzureichend“ zurückgewiesen und kritisieren die Verweigerungshaltung der Landesregierung. Es brauche laut Wolf jetzt eine klare Entscheidung des Ministerpräsidenten: „Der Ministerpräsident kann die Familien nicht weiter im Stich lassen. Das Geld für eine vollständige Erstattung ist da. Der 25 Milliarden Euro schwere Rettungsschirm des Landes ist genau für solche Fälle aufgelegt worden.“

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