Soforthilfe in der Corona-Krise – Viele Selbstständige fallen durchs Raster!

22. April 2020 | Corona, Finanzen, Kreistagsfraktion, Kreisverband

Nachdem die Soforthilfe zur Corona-Krise in Nordrhein-Westfalen Ende März gut angelaufen war, gibt es seit Anfang April Verwirrung und Verunsicherung bei den Solo-Selbständigen und Freiberuflern. Durfte die Hilfe in den ersten Tagen auch zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden, so ist dies aktuell nicht mehr möglich. Das Geld darf – anders als anfangs kommuniziert – nur noch für rein betriebliche Ausgaben genutzt werden.

„Die Soforthilfe dient der Aufrechterhaltung der betrieblichen Existenz“, heißt es nun aus dem NRW-Wirtschaftsministerium. Der private Lebensunterhalt, also unter anderen Ausgaben von der privaten Wohnungsmiete über das Essen bis zur Krankenversicherung, müsse über die Grundsicherung – also Hartz IV oder Arbeitslosengeld II – abgesichert werden.

„Mit dieser Änderung geraten viele Kleinstunternehmer in existentielle Schwierigkeiten“, so Susanne Maaß, stellvertretende Vorsitzende der SPD Oberberg. „Gerade Unternehmen aus der Veranstaltungsbranche, Dienstleister, Künstler und andere Freiberufler stehen in diesen Zeiten mit dem Rücken zur Wand und benötigen diese Hilfe dringend – auch zur Deckung Ihres Lebensunterhalts.“

Auch Tülay Durdu, Landratskandidatin für den Oberbergischen Kreis, sieht dringenden Handlungsbedarf: „Wir setzen uns derzeit in Düsseldorf intensiv dafür ein, dass es wieder zurück zur ursprünglichen Regelung kommt. Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen müssen auch ihren Lebensunterhalt von der Soforthilfe finanzieren dürfen, ohne Angst haben zu müssen, Betrug zu begehen“.

„Es geht um die Rettung unzähliger Kleinstunternehmen. Parteipolitische Ambitionen dürfen hier keine Rolle spielen“, so auch Thorsten Konzelmann, Vorsitzender der SPD Oberberg. „Nach der geänderten Regelung dürfte die Soforthilfe gerade den vielen selbstständigen ‚Einzelkämpfern‘, die oft von daheim aus oder unterwegs beim Kunden arbeiten, also kaum gewerbliche Mietkosten oder sonstige Ausgaben haben, wenig nutzen. Sie fallen durch das Raster“.

„Die Regelung muss umgehend korrigiert werden“, fordert Maaß, die tagtäglich auch beruflich viele Hilfesuchenden am Telefon berät. „Ansonsten kann es passieren, dass die Hilfe zu spät ankommt, denn aufgrund der bekannten Betrugsfälle kam es bereits zu zeitlichen Verzögerungen“.

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