Sven Wolf: „Bund setzt Entlastung für Brauereien um, jetzt muss das Land nachziehen”
Der Deutsche Bundestag wird im Rahmen seiner Beratungen über verschiedene Änderungen an Steuergesetzen am 5. Mai 2021 auch eine Veränderung der Biersteuer beschließen. Durch die Regelungen des Bundes sollen rund 1.460 Brauereien entlastet werden. Vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 wird die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis zu einem Gesamtjahreserzeugnis von 200.000 Hektolitern in insgesamt vier unterschiedlichen Hebesätzen gesenkt. Bei der Biersteuer handelt es sich um eine indirekte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig den Ländern zufließt. Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 handelt es sich dabei um eine Summe von ca. 20 Millionen Euro.
„Die Entscheidung der Bundesregierung zeigt: Die Initiative der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag war richtig und wichtig! So hat unsere Fraktion am Anfang des Jahres mit zahlreichen Brauereien in Nordrhein-Westfalen Gespräche geführt.”
Ich freue mich sehr darüber, dass unsere Idee aufgegriffen wurde und es nun zu einer Entlastung für kleine und mittlere Brauereien kommt“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Sven Wolf.
Die Senkung der Hebesätze hilft den Brauereien vor Ort. Sie sei ein wichtiges Signal für die regionalen Brauwirtschaften, die in der Corona-Pandemie mit vielen Unsicherheiten zu kämpfen haben.
„Jetzt ist allerdings auch die Landesregierung hier in NRW in der Pflicht und muss aus dem landeseigenen Rettungsschirm nachlegen“, fordert Sven Wolf. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW schlägt vor, den Brauereien, die im Jahr bis zu 200.000 Hektoliter produzieren, das Aufkommen der Biersteuer aus dem NRW-Rettungsschirm vollständig zu erstatten.
„Im NRW-Rettungsschirm stehen nach den aktuellen Planungen noch rund 15 Mrd. Euro für finanzielle Hilfen zur Verfügung. Wir haben ihn im Landtag gemeinsam für die Menschen und die Wirtschaft beschlossen und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern der Landesregierung“, so Sven Wolf abschließend.