Bittere Klatsche für schwarz-gelbe Landesregierung: Die Stichwahl bleibt

22. Dezember 2019 | Kreisverband, Landes- und Bundespolitik, Wahlen

​Die Koalition von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen hat im April 2019 die Abschaffung der Stichwahl bei der Kommunalwahl 2020 beschlossen. Das Verfassungsgericht in Münster hat die Entscheidung am Freitag gekippt und entschieden: Die Abschaffung war verfassungswidrig, die Stichwahl bleibt!

Damit erteilt das NRW-Verfassungsgerichtshof der Laschet-Regierung eine schallende Ohrfeige. Das Gericht bestätigte, dass die Abschaffung der Stichwahl die “Grundsätze des demokratischen Rechtsstaates” verletze.

Bei einer Bürgermeisterwahl ohne Stichwahl besteht angesichts vieler gleich starker Parteien die Wahrscheinlichkeit, dass der Gewinner aus dem ersten Wahlgang nur 35 oder 25 Prozent erreicht. Ohne die Stichwahl käme so ein Bürgermeister ins Amt, der von 65, 70 oder sogar 75 Prozent der Bürger nicht gewählt wurde.

Die Landesregierung habe bei der nun gekippten Neuregelung die “zunehmende Zersplitterung der Parteienlandschaft” nicht beachtet, tadelten die Richter unter anderem das schwarz-gelbe Gesetz.

Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen hatten in Münster gegen das Gesetz der Landesregierung geklagt. Mit Erfolg.

Nun bleibt es bei der Kommunalwahl im September 2020 bei den Stichwahlen – also einem zweiten Wahlgang, wenn kein Bürgermeister- oder Landratskandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen kann.

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